Richter entscheiden: Eheklausel ist bei Privatversicherung unwirksam.
KARLSRUHE. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe ist die Beschränkung der Kostenerstattung für eine künstliche Befruchtung auf Ehepaare in der PKV unzulässig. Dort gebe es – anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung – hierfür keinen rechtfertigenden Grund. Danach kann zudem auch ohne völlige Sterilität ein Anspruch auf Kostenübernahme bestehen, wenn eine Schwangerschaft mit hohen Risiken verbunden wäre.